European Accessibility Act – was bedeutet das für Unternehmen?

Die Richtlinie zielt darauf ab, die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der EU zu fördern und sicherzustellen, dass sie gleichberechtigt Zugang zu Produkten und Dienstleistungen haben. Durch die Umsetzung des European Accessibility Acts sollen Barrieren abgebaut und die Lebensqualität und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen verbessert werden.

Gleiche Chancen für alle: Die Bedeutung von Barrierefreiheit in der digitalen Welt

Ein ebenerdiger Zugang zur U-Bahn ist für viele Menschen äußerst hilfreich. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, wie Rollstuhlfahrer oder Personen mit Rollatoren, ebenso wie Eltern mit Kinderwägen, Passagiere mit einem gebrochenen Bein oder solche, die Fahrräder mit in die Bahn nehmen möchten, profitieren davon. Ebenso ist es bei der Betrachtung eines Videos in einer Fremdsprache. Auch hier können Untertitel dazu beitragen, den Inhalt besser zu verstehen, selbst wenn das Gehör an sich optimal funktioniert. Dies sind nur einige Beispiele, in denen Barrierefreiheit den Nutzern zugutekommen kann. Genau dasselbe gilt für die digitale Barrierefreiheit.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit umfasst die Gewährleistung, dass digitale Angebote von Menschen mit unterschiedlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten genutzt werden können. Diese Angebote reichen von Websites und mobilen Apps bis hin zu stationären Terminals, Smart TVs, eBooks und vielem mehr.

Die Zugänglichkeit hängt sowohl von der äußeren Gestaltung, also dem visuellen Design, als auch von der Funktionsweise des digitalen Dienstes ab. Beide Aspekte müssen zusammenwirken, um eine optimale Nutzbarkeit für alle Menschen zu gewährleisten.

Auch Menschen ohne Behinderung profitieren

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, ein häufiges Missverständnis auszuräumen: Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass es eine separate Version für Menschen mit Behinderungen gibt. Viele Merkmale, die die Barrierefreiheit fördern, tragen gleichzeitig zu einer besseren allgemeinen Benutzbarkeit bei, wie z.B. gut lesbare Text-Kontraste und großzügig dimensionierte Klickflächen, die sowohl mit präzisen Mauszeigern als auch mit weniger präzisen Fingern leicht zu bedienen sind.

Einige barrierefreie Merkmale sind jedoch nicht auf der Oberfläche ersichtlich. Menschen, die Hilfsmittel zur Navigation verwenden – beispielsweise Vorlesesoftware für Sehbehinderte – benötigen eine spezielle Strukturierung des Programmcodes um sich zurechtzufinden.

Genauso verhält es sich mit der Barrierefreiheit im Internet. Bestimmte Barrieren mögen für manche Nutzer nicht unüberwindbar sein, aber deren Fehlen trägt zu einem angenehmen Erlebnis für alle Besucher bei. Wenn sich die Nutzer in Ihrem Online-Shop wohlfühlen, wird zwangsläufig auch ihre Bereitschaft zu Käufen gesteigert.

Es gibt auch vorübergehende Einschränkungen, die Menschen ohne Behinderung betreffen können. Zum Beispiel könnte ein gebrochener Arm vorübergehend die motorischen Fähigkeiten beeinträchtigen und dadurch große Klickflächen besonders wertvoll machen. Eine Ohrinfektion kann das Hörvermögen beeinträchtigen und Untertitel bei Videos zu einer willkommenen Zusatzfunktion werden lassen, bis die Heilung erfolgt ist.

Andere Einschränkungen ergeben sich aus situationsbedingten Gründen. Wenn man ein krankes oder schreiendes Kind im Arm hält und gleichzeitig dringende Informationen suchen möchte, wird man den Wert von leicht zugänglichen und leicht verständlichen Informationen besonders zu schätzen wissen.

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Digitale Barrierefreiheit zeugt nicht nur von sozialem Engagement, sondern ist ebenso ein Ausdruck von Kompetenz in Technik sowie Kommunikation. Unternehmen, die frühzeitig auf eine barrierefreie Kommunikation setzen, sichern sich eine Vorreiterrolle!“

Sebastian Radtke, Geschäftsführer Radtke Media GmbH

Obwohl derzeit noch keine strikte Konformitätsprüfung nach WCAG 2.1 bzw. EU-Norm EN 301 549 vorgesehen ist, steht fest, dass Unternehmen in der EU bis Juni 2025 einklagbare Verpflichtungen bezüglich Barrierefreiheit erfüllen müssen.

Die gesetzlichen Bestimmungen

Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit entspringt dem „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der UNO, das seit 2008 in Kraft ist und von knapp 180 Ländern ratifiziert wurde. Dieses Übereinkommen fordert ein umfassendes Verbot von Diskriminierung und die uneingeschränkte Verwirklichung der Menschen- und Grundrechte für Menschen mit Behinderungen.

In den letzten zehn Jahren wurden gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen, um die digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich voranzutreiben. Nun liegt der Fokus verstärkt auf privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Österreich nimmt innerhalb der Europäischen Union eine führende Rolle ein, wenn es um Verpflichtungen für privatwirtschaftliche Unternehmen geht. Bereits seit Anfang 2016 müssen Online-Shops in Österreich beispielsweise ohne fremde Hilfe für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

In den USA ist man schon einen Schritt weiter, was einklagbare Verpflichtungen betrifft. Auf der Grundlage des „Americans with Disabilities Act“ (ADA) wurden im ersten Halbjahr 2018 bereits über 1.000 Klagen auf Bundesebene eingereicht, wobei ein großer Teil davon den Online-Einzelhandel betrifft. Unternehmen in den USA haben somit einen weiteren Anreiz, das Thema Barrierefreiheit schnell anzugehen.

Auf EU-Ebene wurde in den letzten Jahren ein Harmonisierungsprozess für einen einheitlichen Binnenmarkt eingeleitet. Dies kommt auch den privaten Unternehmen zugute, da sie keine Sonderlösungen für verschiedene Ländermärkte entwickeln müssen.

Als Ergebnis dieser Initiative wurde der „European Accessibility Act“ (Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit) im Frühjahr 2019 als EU-Richtlinie 2019/882 verabschiedet. Sie befasst sich mit den Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.

In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den zweiten Medienänderungsstaatsvertrag umgesetzt.

Es ist wichtig zu beachten, dass für die praktische Anwendung nicht die EU-Richtlinie selbst, sondern das nationale Umsetzungsgesetz maßgebend ist. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, während private Unternehmen in Deutschland direkt durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz dazu verpflichtet werden.

Weiterführende Informationen:

Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1)

Richtlinie (EU) 2019/882

 

Wer ist gemäß des European Accessibility Act zur barrierefreien Gestaltung verpflichtet?

Zukünftig müssen die Mitgliedsstaaten gemäß der Richtlinie den gesamten Online-Handel für Verbraucher barrierefrei gestalten, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro.

Darüber hinaus müssen Hardware-Systeme für Verbraucher barrierefrei gestaltet werden, einschließlich der dafür bestimmten Betriebssysteme, wie Computer, Notebooks, Smartphones, Tablets und Zahlungsterminals.

Fazit: Wie der European Accessibility Act den Erfolg Ihres Unternehmens fördern kann

Abschließend lässt sich sagen, dass der European Accessibility Act nicht nur eine lästige Verpflichtung ist, sondern auch eine wichtige Rolle für den Erfolg eines Unternehmens spielen kann. Die Richtlinie ermöglicht nicht nur Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, sondern erhöht auch die Benutzerfreundlichkeit für alle Kunden.

Durch die Schaffung einer barrierefreien Umgebung können Sie Ihre Reichweite erweitern und mehr Kunden gewinnen. Eine bewusste Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit kann dazu beitragen, das Image des Unternehmens zu verbessern und die Kundenzufriedenheit zu steigern.

Warum es sinnvoll ist, bereits heute aktiv zu werden:

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Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, Zielgruppen mit hohem Potenzial zu erreichen, die von Ihren Mitbewerbern möglicherweise nicht optimal bedient werden. Dazu gehören Menschen mit Behinderung, Menschen der Generation 50plus sowie Personen mit vorübergehenden und situationsbedingten Einschränkungen.

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Gerne beantworten wir Ihnen sämtliche offenen Fragen und beraten Sie unverbindlich zu den vielfältigen Möglichkeiten.

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