Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Begriffsbestimmung & Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Unternehmen Radtke Media GmbH (nachfolgend „Radtke Media“) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge. Das Unternehmen Radtke Media GmbH wird durch den Geschäftsführer Sebastian Radtke vertreten.

(2) Ein „Auftrag“ sind die von dem Auftraggeber bei dem Auftragnehmer (Radtke Media) verbindlich bestellten Werke und Dienstleistungen. Dabei nimmt der Begriff „Auftrag“ im kaufmännischen Sinne keine Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp.  Radtke Media schuldet dem Auftraggeber die Hauptleistung, während dieser dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung der erbrachten Leistung schuldet.

(3) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, gelten die Geschäftsbedingungen als vereinbart, wenn dieser ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

(4) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, sind nur dann wirksam, soweit der Auftragnehmer diese schriftlich bestätigt.

(5) Sofern der Auftraggeber und der Auftragnehmer einen Individualvertrag abschließen, so wird in diesem auch ausdrücklich die Wirksamkeit dieser AGB geregelt. Dies gilt auch, aber nicht ausschließlich, ergänzend zu Abs. 2 S. 2.  Ein solcher Individualvertrag ist in jedem Fall schriftlich zu schließen.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrags und Vertragsart

(1) Der Kunde fragt bei Radtke Media Leistungen an, welches schriftlich, in Textform (u.a. per E-Mail) oder mündlich bzw. telefonisch vorgenommen werden kann. Hierbei ist es erforderlich, dass der Kunde seine notwendigen Kontaktdaten sowie erforderliche Details zu dem Auftrag mitteilt.

Dies sind insbesondere:

  • vollständiger Name
  • vollständige Anschrift
  • Name eines Ansprechpartners
  • Kontaktdaten des Ansprechpartners (Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse)
  • abweichende Rechnungsadresse
  • erforderliche Details zu Aufträgen (u.a. Inhalte, Umfang)

Interessiert sich der Kunde für bestimmte Leistungen, dann wird Radtke Media diesem ein entsprechendes Angebot i.S.d. § 145 ff. BGB erstellen. Dieses beinhaltet i.d.R. Angaben zu dem voraussichtlichen Stundenaufwand. Auf Anfrage können Festpreise vereinbart werden.

(2) Findet das Angebot die Zustimmung des Kunden, so wird mit dessen Annahme gem. § 146 BGB ein wirksamer Vertrag geschlossen. Für die Annahme genügt eine entsprechende Erklärung auf demselben Weg, auf dem das entsprechende Angebot bereitgestellt worden ist.

(3) Der Radtke Media erteilte Auftrag ist ein Werkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten insbesondere die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechts. Insbesondere für Beratungsleistungen gilt das Dienstvertragsrecht entsprechend.

 

§ 3 Pflichten des Auftragnehmers

(1) Mit dem Zustandekommen eines wirksamen Vertrages verpflichtet sich Radtke Media die Leistung im Umfang des zugrundliegenden Angebots zu erbringen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Hierzu prüft der Auftragnehmer seine Leistungen regelmäßig und gründlich auf vorhandene Mängel. Die Überprüfung wird anhand von Programmen auf dem neuesten Stand der Technik sowie vom Auftragnehmer selbst oder von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern vorgenommen.

(2) Der Auftragnehmer steht dem Auftraggeber bei dessen Vorhaben in einem angemessenen Umfang beratend zur Seite.

(3) Des Weiteren wird der Auftragnehmer insbesondere seine Pflichten gem. der §§ 5, 6 sowie 13-15 dieser AGB einhalten.

 

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, dem Auftragnehmer die zur Erbringung der jeweiligen Dienstleistung erforderlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Dabei beginnen die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gem. § 2 Abs. bereits vor der Erstellung des Angebots und somit bereits mit der ersten Anfrage.

(2) Sobald der Auftraggeber Dienstleistungen von Radtke Media erhält, hat er diese möglichst umgehend zu prüfen und Mängel sofort mit Bekanntwerden dem Auftragnehmer mitzuteilen. Näheres ist in § 9 dieser AGB geregelt.

(3) Im Allgemeinen ist es für den größtmöglichen Erfolg des Auftrags unumgänglich, dass der Auftraggeber in einem angemessenen Umfang mit dem Auftragnehmer zusammenarbeitet. Die weiteren Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, aus den §§ 9, 10 sowie 13 dieser AGB.

 

§ 5 Lieferfristen

(1) Sofern das Angebot konkrete Angaben über eine Lieferfrist oder mehrere Liefertermine enthält, so verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, diese soweit dies in seinem Einflussbereich steht, einzuhalten. Die allgemeine Lieferfrist beträgt mindestens 7 Werktage.

(2) Allerdings ist es für die tatsächliche Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist notwendig, dass der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungspflichten gem. § 4 dieses Vertrages erfüllt.

(3) Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

§ 6 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der einzelnen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und somit grundsätzlich aus dem jeweiligen, dem konkreten Vertrag zugrunde liegenden Angebot.

(2) Das jeweilige Angebot von Radtke Media stellt somit grundsätzlich auch eine verbindliche Leistungsbeschreibung dar. Etwas Abweichendes gilt, wenn die Größe und der Umfang des Auftrages eine separate Leistungsbeschreibung erforderlich machen.

(3) Im Rahmen des Auftrages werden zwei Entwürfe in den Formaten .pdf, .jpeg und/oder .png geliefert und maximal drei Korrekturschleifen für den Auftraggeber gefertigt.  Zusätzliche Überarbeitungen können auf Anfrage gem. § 7 dieser AGB erbracht werden.

 

§ 7 Zusatzleistungen

(1) Zusätzliche Leistungen (Mehraufwand) von Radtke Media, insbesondere weitere Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers oder Konvertierungsarbeiten, werden als zusätzlicher Aufwand mit einem Stundensatz von EUR 90,00 zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Für Korrekturschleifen wird der Stundensatz pauschal in gleicher Höhe angesetzt.

(2) Zusatzleistungen können ebenfalls Dienstleistungen, wie eine ausführliche Ermittlung von sinnvollen Maßnahmen sowie eine entsprechende Beratung, welche über den allgemeinen Service hinausgehen, darstellen.

(3) Sofern Reisekosten im Zusammenhang mit einem Auftrag anfallen, so werden diese nach den tatsächlich anfallenden Kosten gem. Belegen und Rechnungen sowie etwaigen Spesen dem Auftraggeber berechnet. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber die Kosten für Vor-Ort-Termine inklusive Reisekosten pauschal zu berechnen.

(4) Radtke Media informiert den Auftraggeber jeweils darüber, sofern zusätzliche Leistungen vorliegen. Dies beinhaltet ebenso Informationen über den Umfang und die Kosten der zusätzlichen Leistungen.

 

§ 8 Leistungen Dritter & Leistungen von Kooperationspartnern

(1) Zur Durchführung des Auftrages nötige Leistungen Dritter (Fremdleistungen) werden von Radtke Media ausschließlich aufgrund einer mit dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarung in Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erworben. Diese Vereinbarung kann schriftlich oder in Textform geschlossen werden.

(2) Alternativ können Leistungen von Dritten auch unmittelbar durch Vertragsschluss und auf Rechnung des Auftraggebers erbracht werden. Hierbei schließt der Auftraggeber selbst mit dem jeweiligen Dritten einen separaten Vertrag ab.

(3) Hierbei gelten für die jeweiligen Leistungen grundsätzlich die jeweiligen AGB des Dritten. Grundsätzlich ist der Auftragnehmer in den vorgenannten Fällen lediglich als Vermittler im Rahmen einer Nebenleistung tätig und übernimmt keine Haftung.

 

§ 9 Abnahme

Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen bestimmten Arbeitserfolg im Rahmen des Werkvertragsrechts (gem. §§ 631 ff. BGB) schuldet, d.h. ein individualisierbares Werk (zum Beispiel einen Entwurf oder Zwischenstand), so ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Als erfolgt gilt die Abnahme hingegen, sofern sie nicht innerhalb von 14 Tagen mittels einer eindeutigen Erklärung (schriftlich oder in Textform) erklärt oder verweigert wurde. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen entspricht. Sollten tatsächlich wesentliche Abweichungen (Mängel) vorliegen, so wird Radtke Media diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Ansonsten gilt die Abnahme spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werkes als erfolgt (konkludente Abnahme).

 

§ 10 Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung für die einzelnen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder in besonderen Fällen (Mehraufwand) aus dem tatsächlichen Arbeits- und Leistungsaufwand.

(2) Vor Arbeitsbeginn durch Radtke Media ist eine Vorauszahlung von einem Drittel der Projektsumme, jedoch mindestens i.H.v. einer Arbeitsstunde (gem. § 7 Abs. 1) zu leisten.

(3) Die restliche Vergütung ist gemäß Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab dem auf der Rechnung angegebenen Datum (Erstellungsdatum) vollständig, ohne Abzüge und inklusiver der ausgewiesenen Steuern auf das angegebene Konto zu zahlen. Die Rechnung wird dem Auftraggeber in elektronischer Form (per E-Mail) bereitgestellt.

(4) Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor dem Kunden hierdurch entstehende Kosten, wie Mahngebühren in angemessener Höhe, Verzugszinsen und sonstige Kosten und Gebühren zu berechnen. Der Auftraggeber gerät nach Abs. 3 unmittelbar nach dem Fälligkeitsdatum auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug.

(5) Sämtliche Leistungen werden neben dem angegeben Nettopreisen zzgl. mit dem entsprechenden Umsatzsteuersatz berechnet. Der regelmäßige Umsatzsteuersatz beträgt derzeit 19 %.

(6) Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen, d.h. schriftlich von Radtke Media anerkannten, oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen von entsprechenden unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen geltend machen.

(7) Kündigt der Auftraggeber einen wirksamen Vertrag (Auftrag), der gem. § 2 zustande gekommen ist vorzeitig, gilt bezüglich der Vergütung des Auftragnehmers zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB. Somit steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung von ersparten Aufwendungen, durchgeführten oder vorsätzlich unterlassenen Ersatzaufträgen zu.

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis behält sich Radtke Media gem. § 499 BGB das Eigentum an den gelieferten Leistungen vor. Sofern der Auftraggeber seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, ist Radtke Media berechtigt, bereits gelieferte Leistungen durch Rücktritt vom Vertrag zurückzuverlangen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Herausgabe des Gegenstandes i.S.d. § 499 Abs. 2 BGB verpflichtet.

(2) Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, Radtke Media bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf bereits bezogene aber nicht vollständig bezahlte Leistungen unverzüglich zu benachrichtigen. Sofern der Dritte nicht oder nicht vollständig in der Lage ist, Radtke Media die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, so haftet der Auftraggeber für den entstandenen Ausfall.

(3) Sofern lediglich Nutzungsrechte übertragen werden, so gilt § 15 Abs. 2 dieser AGB entsprechend.

 

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Alle Fälle von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, unzureichender Material- oder Energieversorgung, Mangel an Transportmöglichkeiten und andere ähnliche Ereignisse oder Ursachen, welche außerhalb des Einwirkungsbereichs des Auftragnehmers liegen, entbinden diesen für die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages. Selbiges gilt, sofern solche Umstände bei den Zulieferern des Auftragnehmers eintreten. Sofern dies nach Abwägung der jeweiligen Interessen möglich und zumutbar ist, wird Radtke Media jedoch versuchen andere möglichst gleichwertige Zulieferer hinzuzuziehen. Sämtliche vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von Radtke Media zu vertreten, sofern sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Beginn und Ende solcher Hinderungsgründe möglichst umgehend mit.

(2) Bei Datenverlust oder Dateibeschädigungen durch sämtliche Fälle von höherer Gewalt ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

 

§ 13 Haftung

(1) Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von dem Auftragnehmer ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der Auftraggeber den Schaden zu vertreten hat. Die Berechnung des Schadens richtet sich im Allgemeinen nach dem Stundensatz gem. § 7 Abs. 1 dieser AGB. Allerdings ist dem Auftraggeber ausdrücklich das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die in den eigenen Dienstleistungen enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen, sowie Unternehmen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

(3) Zum Zweck der Prüfung und Zustimmung legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit insbesondere von Inhalt, Bild, Text, Layout sowie deren technische und funktionsmäßige Richtigkeit.

(4) Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere haftet der Auftragnehmer für ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch grundsätzlich auf 12 Monate ab Abnahme begrenzt. Für Verbraucher liegt diese Frist bei 24 Monaten.

(5) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Radtke Media sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.

(6) Bei einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung des Auftragnehmers sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung sowie aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.

 

(7) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Auf Grundlage von unverschuldeten Irrtümern und Übermittlungsfehlern, welche den Auftragnehmer zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.

(9) Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung dafür zu sorgen, dass er tatsächlich Inhaber der notwendigen Rechte an geschützten Marken (Bild- und Wortmarken, Gebrauchsmustern, Patenten sowie sonstigen geschützten Rechten) ist. Zu einer entsprechenden Überprüfung ist der Auftragnehmer ausdrücklich nicht verpflichtet. Im Falle der Verletzung von solchen geschützten Rechten verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen und den damit verbundenen Kosten freizuhalten.

 

§ 14 Kundendatenschutz – Schutz personenbezogener Daten

(1) Sämtliche Daten, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer zum Zweck der Auftragserfüllung übermittelt, werden vertraulich behandelt. Dies sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Personenbezogene Daten und sonstige Daten des Auftraggebers werden von Radtke Media weder verkauft, verbreitet, noch gegen Entgelt Dritten überlassen oder in anderer Weise kommerziell genutzt.

(2) Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Radtke Media richtet sich immer nach den Grundsätzen gem. Art 5 Abs. 1 DSGVO. Dies sind u.a. die Grundsätze der Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung.

(3) Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte findet ausschließlich in folgenden Fällen statt:

  1. Sofern die betroffene Person gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO hierzu ihre Einwilligung erteilt hat.
  2. Die Weitergabe ist zur Erfüllung vertraglicher oder vorvertraglicher Maßnahmen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b erforderlich.

(4) Im Allgemeinen werden personenbezogenen Daten durch Radtke Media gem. Art 17 Abs.1 lit. a DSGVO lediglich so lange oder diese in sonstiger Weise verarbeitet, wie es für die Zwecke, für die diese erhoben wurden, erforderlich ist. Jedoch kann es in bestimmten Fällen vorkommen, dass Radtke Media gesetzlich dazu verpflichtet ist, bestimmte Daten über einen längeren Zeitraum zu speichern. Anschließend wird der Verantwortliche die Daten der Betroffenen unmittelbar löschen.

(5) Für den Schutz personenbezogener Daten von Kunden und Interessenten gilt die unter www.radtke-grafik.de/datenschutz verfügbare Datenschutzerklärung entsprechend.

(6) Sofern bei einem Vertragsverhältnis eine Auftragsverarbeitung i.S.d. Art 28 DSGVO vorliegt, so wird der Auftragnehmer einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art 28 DSGVO mit dem Auftraggeber schließen.

(7) Bei Fragen und sonstigen Anliegen zu dem Thema Datenschutz können sich Betroffene/Auftraggeber per E-Mail unter datenschutz@radtke-grafik.de an Radtke Media wenden.

 

§ 15 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche von Radtke Media erstellten Werke (auch Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz schützt.

(2) Die vereinbarten Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung (Honorar) gem. § 10 dieser AGB. Somit darf der Auftraggeber die Werke erst nach vollständiger Zahlung im vereinbarten Umfang nutzen. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergibt sich aus dem, dem Vertrag zu Grunde liegenden Angebot sowie etwaigen Leistungsbeschreibungen oder Ergänzungen und werden in Textform oder schriftlich vereinbart.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, eine von den Bestimmungen des Abs. 2 abweichende Nutzung zu unterlassen.

(4) Sofern zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen Nutzungs- oder Verwertungsrechte (u.a. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder entsprechende Zustimmungen Dritter (Persönlichkeitsrechte) erforderlich sind, wird Radtke Media die erforderlichen Rechte und Zustimmungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers einholen. Dies erfolgt grundsätzlich lediglich in dem für die Umsetzung der Leistung zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern hierzu nicht eine individuelle schriftliche Vereinbarung oder ersatzweise in Textform gem. § 8 dieser AGB getroffen wurde. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32a UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(5) Im Rahmen des Urheberrechts kann der Auftragnehmer die von Ihm erstellten Werke zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung auf seiner Website (www.radtke-grafik.de) oder anderen Werbemitteln verwenden. Sofern hierfür in Einzelfällen aufgrund von Markenrechten oder sonstigen Rechten die Einwilligung des Auftraggebers notwendig ist, dann gilt diese mit Vertragsschluss als erteilt.

(6) Sämtliche Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei dem Auftragnehmer. Selbiges gilt entsprechend auch und gerade für Leistungen des Auftragnehmers, welche nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sind.

 

§ 16 Nennung als Referenzkunde

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Nennung als Kunde des Auftragnehmers nach erfolgter Beauftragung einverstanden. Des Weiteren erlaubt dieser Radtke Media die Nennung als Referenzkunde nach erfolgreichem Projektabschluss. Radtke Media ist darüber hinaus berechtigt, das Logo des Auftraggebers auf seiner Website (www.radtke-grafik.de) sowie in Marketingunterlagen zu verwenden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Nennung als Referenzkunde.

 

§ 17 Änderungen dieser AGB (Änderungsvorbehalt)

(1) Radtke Media behält sich das Recht vor, die AGB aus folgenden Gründen zu ändern:

  1. diese unvollständig oder nicht hinreichend konkretisiert sind
  2. sofern dies aufgrund von Gesetzesänderungen oder sonstigen geänderten Bestimmungen des Gesetzgebers erforderlich wird
  3. eine Änderung aufgrund der Rechtsprechung notwendig ist
  4. neue technische Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich und Geschäftsbetrieb eine Änderung erfordern
  5. sonstige gleichwertige Gründe eine Änderung erforderlich machen

(2) Änderungen gem. Abs. 1 bedürfen der Zustimmung des (Auftraggebers). Zu diesem Zweck wird Radtke Media dem Auftraggeber die Änderungen in Textform (per E-Mail) mit einer angemessenen Frist zur Zustimmung bereitstellen. Sollte der Auftragnehmer die Änderungen nicht innerhalb dieser Frist bestätigen, so kann Radtke Media von dessen konkludenter Zustimmung ausgehen. Einzelheiten regelt die jeweilige Änderungsmitteilung.

(3) Radtke Media ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden bei etwaigen Dauerschuldverhältnissen (Verträge mit regelmäßiger, sich widerholender Vergütungsvereinbarung) ein Kündigungsrecht zu. Dies sowie die Gründe der Preiserhöhung wird Radtke Media dem Kunden in Textform mitteilen.

(4) Die jeweils aktuellste Fassung der AGB ist auf der Webseite von Radtke Media unter (www.radtke-grafik.de/agb) einsehbar.

 

§ 18 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers ist der Sitz von Radtke Media. Dies gilt jedoch nicht für solche Leistungen, die bei dem Kunden vor Ort oder an einem anderen Ort erbracht werden.

(3) Soweit gesetzlich unter Berücksichtigung von Abs. 4 nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, so gilt der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart. Diese Vereinbarung gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Auftraggeber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie solche, die ihren Sitz in das Ausland verlagern.

(4) Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie etwaige einschlägige Rechtsvorschriften der Europäischen Union (u.a. DSGVO). Somit ist die Anwendbarkeit des CISG (UN-Kaufrecht) ausgeschlossen.

 

 

Stand: November 2019