Der Datenschutz unterliegt seit dem 25. Mai 2018 der DSGVO. Die Voraussetzungen und Pflichten für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten für jedes Unternehmen, jeder Größe und Branche. Bei Verstößen – seien sie noch so minimal – drohen hohe Bußgelder, die besonders die Existenz von KMUs bedrohen können. So hat auch das Team von Radtke Grafik & Design eine Entscheidung getroffen, wie wir unseren Kunden das beste, DSGVO-konforme Angebot unterbreiten können.
Da wir aus Haftungsgründen kein Impressum und keine Datenschutzerklärungen verfassen können und selbst gängige kostenpflichtige Generatoren und Vorlagen von Plattformen der DGSVO nicht gerecht werden, haben wir unser Team um einem GDD-zertifizierten Datenschutzbeauftragten erweitert. Herr Pabst verfasst die Datenschutzerklärungen und das Impressum der Radtke Grafik & Design-Kunden individualisiert und rechtssicher. Darüber hinaus steht Herr Pabst für Beratungen zum Thema IT-Sicherheit, Hosting, Videoüberwachung und Datensicherheit sowie als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.
Sie fragen, wir antworten.
Ja, jede Website benötigt eine individualisierte Datenschutzerklärung gem. Art. 13, 14 DSGVO. Dabei muss die Datenschutzerklärung und das Impressum auf jedes Detail Ihrer Website angepasst werden, wie z. B. auf die Plugins, Cookies, Social Media Buttons, Videos oder Kontaktformulare.
Mit einer Vorlage aus dem Internet oder einer selbst verfassten Datenschutzerklärung besteht die Gefahr von hohen Bußgeldern und Imageverlust.
Sie sind nicht daran gebunden, eine Datenschutzerklärung oder das Impressum in Auftrag zu geben. Sollten Sie sich dagegen entscheiden, können wir Ihnen ausschließlich die Website liefern. Dabei müssen wir darauf hinweisen, dass diese erst mit einer individualisierten Datenschutzerklärung und einem Impressum veröffentlicht werden darf und übergeben die Website in Ihren Verantwortungsbereich.
Die GDD-Zertifizierung gilt als Kompetenzgarant und ist international anerkannt. Die hohen Anforderungen der Zertifizierung gehen bei der GDD deutlich über vergleichbare Zertifizierungen anderer Stellen hinaus.
Spätestens ab 20 Mitarbeitern besteht für Sie grundsätzlich die Pflicht einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Ihr interner Datenschutzbeauftragter darf nicht der Inhaber oder eine Führungskraft sein und der interne DSB unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz. Daher greifen die meisten Unternehmen – auch aus wirtschaftlichen Gründen und Haftungsgründen – auf externe Expertise zurück. So steht Herr Pabst als externer Datenschutzbeauftragter bereits ab 150 € zzgl. USt. monatlich zur Verfügung.
Wie können wir Ihnen helfen?

Sebastian Radtke
Creative Director
Tel.: 030/40 60 26 00
Mail: info@radtke-grafik.de